STIMMFREIGABE
NEIN
JA
Mitteilungen
Zum Glück kein Lockdown
18.12.2020
Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat bei den neuen Corona-Schutzmassnahmen darauf verzichtet, das gesamte öffentliche Leben herunterzufahren. mehr lesen
Zum Öffnen des Kuverts auf der Rückseite die Aufreisslasche von rechts nach links aufreissen.
Stimmrechtsausweis und Abstimmungsmaterial herausnehmen.
Ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel
ungefaltet ins separate Stimmkuvert legen. Stimmkuvert zukleben.
Bei brieflicher Stimmabgabe: Stimmausweis auf der Rückseite unterschreiben und Rücksendeadresse wenn nötig ergänzen.
Stimmkuvert zusammen mit der Ausweiskarte ins Abstimmungskuvert stecken.
Achtung: Die Ausweiskarte muss in Pfeilrichtung ins Kuvert geschoben werden, so dass die Pfeilrichtung auf der Ausweiskarte mit derjenigen auf dem Abstimmungskurvet übereinstimmt.
Prüfen, ob die Adresse des Stimmbüros im Fenster ersichtlich ist. Das Kuvert steht auf dem Kopf, damit bei der maschinellen Verarbeitung deuch die Post auf der noch freien Unterseite ein Gascode angedruckt werden kann.
Gummierte Lasche des Abstimmungskuverts anfeuchten und zukleben. Rechtzeitig der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen (siehe Hinweis auf dem Antwortkuvert).
NEIN zur Volksinitiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“.
Die Initiative schiesst am Ziel vorbei, früher oder später bezahlt auch der Mittelstand. Ich zitiere den Schweizerischen Gewerbeverband:
„Nicht ganz 100, zu 100% schädlich für 100% der Bevölkerung“ oder
Albert Rösti, Nationalrat Kanton Bern Die Initiative ist völlig unklar und willkürlich formuliert. So existiert der Begriff Kapitaleinkommen in der Steuergesetzgebung nicht. Zudem ist unklar, ab welchem Betrag die 150% gelten sollten. Sowieso ist es schlicht unvorstellbar, dass wenn ich 1 Franken verdiene, ich dann plötzlich 1.50 Franken versteuern sollte. Das ist Willkür. Es ist davon auszugehen, dass zum Kapitaleinkommen insbesondere auch Einkommen aus Liegenschaftserträgen gezählt werden, wie z.B. Mieteinnahmen oder Grundstücksgewinnsteuern. Somit sind dann plötzlich nicht nur 1% der Bevölkerung, sondern viele Liegenschaftsbesitzer von der Initiative betroffen.
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für die briefliche Stimmabgabe. Stellen Sie mit der korrekten Handhabung sicher, dass ihre Stimmabgabe gültig ist und Ihre Stimme zählt!
Bei der Stimmabgabe an der Urne ergeben sich keine Veränderungen.
Zum Öffnen des Kuverts auf der Rückseite die Aufreisslasche von rechts nach links aufreissen.
Stimmrechtsausweis und Abstimmungsmaterial herausnehmen.
Ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel
ungefaltet ins separate Stimmkuvert legen. Stimmkuvert zukleben.
Bei brieflicher Stimmabgabe: Stimmausweis auf der Rückseite unterschreiben und Rücksendeadresse wenn nötig ergänzen.
Stimmkuvert zusammen mit der Ausweiskarte ins Abstimmungskuvert stecken.
Achtung: Die Ausweiskarte muss in Pfeilrichtung ins Kuvert geschoben werden, so dass die Pfeilrichtung auf der Ausweiskarte mit derjenigen auf dem Abstimmungskurvet übereinstimmt.
Prüfen, ob die Adresse des Stimmbüros im Fenster ersichtlich ist. Das Kuvert steht auf dem Kopf, damit bei der maschinellen Verarbeitung deuch die Post auf der noch freien Unterseite ein Gascode angedruckt werden kann.
Gummierte Lasche des Abstimmungskuverts anfeuchten und zukleben. Rechtzeitig der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen (siehe Hinweis auf dem Antwortkuvert).
Dank dem Druck der SVP wird für die Weihnachtszeit zumindest die 2-Haushalte-Regelung bei privaten Zusammenkünften gestrichen
11.12.2020
Die SVP lehnt die Massnahmen des Bundesrates entschieden ab: -Sie sind willkürlich und versetzen vielen Gewerbetreibenden namentlich... mehr lesen